KGV Klingenwald 1 e.V.

Die gärtnerische Vielfalt im Nürnberger Norden

 

Merkblatt KGV Klingenwald 1 e. V.

Wie übernehme ich einen Kleingarten beim KGV Klingenwald 1 e. V.?

Voraussetzung ist, Sie wohnen in Nürnberg.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (siehe Vorstand) und fragen, ob ein Garten frei ist. Sollte ein Garten frei sein, vereinbaren Sie einen Termin mit einer/einem Vereinsvorsitzenden, um sich den freien Garten anzusehen.

Sollte derzeit kein Garten frei sein, werden Sie passives Vereinsmitglied! Nur so kommen Sie auf unsere Warteliste.

Was kostet ein Garten?

Zum Vereinsbeitritt (passives Mitglied) gehört:

-       eine einmalige Aufnahmegebühr für den Stadtverband in Höhe von 20,00 €

-       eine einmalige Aufnahmegebühr für den Verein in Höhe von 10,00 €

-       jährlicher Beitrag für den Verein in Höhe von 15,00 €

-       jährlicher Beitrag für den Stadtverband in Höhe von 30,00 €

-       jährlicher Beitrag zur Kinderbelustigung in Höhe von 5,00 €

Zur Übernahme eines Gartens gehört (aktives Mitglied):

-       Einmalige Abstandszahlung für Laube und Garten an den/die Vorpächter*in. Der Preis richtet sich nach Größe und Zustand des Gartens und der Laube und wird durch Bewerter des Verbandes ermittelt. Wenn Sie den Garten später wieder aufgeben, erhalten Sie einen durch erneute Bewertung ermittelten Preis vom Nachpächter.

-       Die jährliche Pacht ist durch das Bundeskleingartengesetz begrenzt. Derzeit 0,61 € x m².

-       Bei Übergabe eines Gartens, muss eine Gebäudebrandversicherung abgeschlossen werden.

-       Bei der Änderung von einem passiven zu einem aktiven Mitglied, fällt ein jährlicher Beitrag für den Stadtverband in Höhe von 45,00 € und für den Verein in Höhe von 40,00 € an.

-       Für sozial schwache Familien, gibt es die Möglichkeit ein Darlehen beim Stadtverband zu beantragen.

-       Arbeitsstrom ist vorhanden. Für den Stromzähler muss dem Vorpächter bei der Gartenübergabe ein Betrag in Höhe von 601,53 € bezahlt werden. Diesen Betrag bekommen Sie, bei Aufgabe des Gartens, vom Nachpächter wieder zurück.

-       Hinzu kommen noch individuelle Kosten für Wasserverbrauch und Wasseruhr,

sowie Stromverbrauch bei aktiven Mitgliedern!

-       Ausländische Interessenten müssen eine Bestätigung für Wohnrecht abgeben.

Unter „Nützliche Links“ finden Sie die aktuellen Satzungen und die Gartenordnung, die Sie aufmerksam studieren sollten, bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden!

Wir freuen uns auf Sie! Die Vorstandschaft des Klingenwald 1 e.V.